13.01.2020 / Pressemitteilung
Ab dem 1. Januar 2018 treten bekanntermaßen neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, die künftig beachtet werden müssen. Und es stehen auch bereits weitere Termine fest, die Werkstätten im Auge behalten sollten, um rechtzeitig reagieren zu können. Eines ist sicher: Mit MAHA-Equipment sind sie bestens für die anstehenden Änderungen gerüstet!
Haldenwang, 18. Dezember 2017. Ab Januar 2018 stehen die ersten Änderungen an, die ab sofort berücksichtigt werden müssen. Im Folgenden eine Übersicht der wichtigsten Termine:
AU-Richtlinie
Am 1. Januar 2018 tritt die erste Änderungsstufe der neuen AU-Richtlinie in Kraft. Mit dieser wird die verbindliche Endrohrmessung an allen AU-pflichtigen Fahrzeugen wieder eingeführt. Hiermit will der Gesetzgeber die Realitätsnähe der Abgasuntersuchung weiter erhöhen. In der zweiten Stufe werden dann ab 1. Januar 2019 die Abgasgrenzwerte an Fahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 6/VI verschärft. Bei Dieselfahrzeugen wird der maximale Trübungswert des Abgases von k-Wert 0,5 1/m auf 0,25 1/m gesenkt sowie die minimale Abregeldrehzahl, bei der die Abgasmessung durchgeführt wird, verbindlich auf 90% der Nenndrehzahl festgelegt. Bei Benzinmotoren der Euro 6/VI darf der gemessene CO-Gehalt im Auspuffendrohr dann maximal 0,1% vol betragen. Mit der dritten Stufe, die ab 1. Januar 2021 bei der periodischen Abgasuntersuchung in Kraft treten soll, ist die Einführung einer Partikelzählung im Abgas bei Dieselfahrzeugen geplant.
Werkstätten, die bereits die MET-Serie von MAHA im Einsatz haben, sind hinsichtlich der neuen Anforderungen bis Ende 2020 auf der sicheren Seite und können in jedem Fall gesetzeskonform Abgasmessungen – auch an den neuesten Fahrzeuggenerationen – vornehmen. Eine Umrüstung auf ein entsprechendes MAHA-Gerät beizeiten lohnt sich also in jedem Fall! Zur Einführung von Stufe eins ist lediglich das Update zum Abgasleitfaden 5.01 erforderlich. Für bestehende Kunden hält sich der Aufwand zum Jahreswechsel also überschaubar, denn das Update wird von einem der MAHA-Partner durchgeführt.
Im Jahr 2021 werden dann voraussichtlich weitere Messgeräte und -technik benötigt, die sich aber beispielsweise durch spezielle Module von MAHA ergänzen lassen.
HU-Scheinwerfereinstell-Richtlinie
Nach dem Bestandsschutz bis zum 31. Dezember 2017 tritt am 1. Januar 2018 die neue HU-Scheinwerfereinstell-Richtlinie vollständig in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen im Rahmen der amtlichen Hauptuntersuchung nur noch Systeme zur Einstellung von Scheinwerfern genutzt werden, welche den Anforderungen der aktuellen Richtlinie entsprechen. Neben der Stückprüfung ist dann eine Kalibrierung der Prüfplätze und Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräte (SEP) erforderlich.
Die Kalibrierungen an den Prüfgeräten dürfen dann nur noch durch vom Hersteller geschulte und autorisierte Servicetechniker durchgeführt werden. Die deutschen MAHA-Partner stehen hierbei gerne als kompetente Dienstleister zur Verfügung und stellen sicher, dass sowohl Scheinwerfereinstellgeräte als auch Prüfplätze den aktuellen Vorschriften entsprechen. Selbstverständlich beraten sie auch, ob im Einzelfall eine Nachrüstung oder Neuanschaffung die sinnvollere Option ist.
Aufrüstungen können nämlich durchaus eine gute Lösung sein, denn mithilfe der Nivellierplatten MLP 2000 von MAHA lassen sich beispielsweise Bodenunebenheiten problemlos und ohne kostspielige und zeitintensive Baumaßnahmen ausgleichen. Die bewährten MAHA-Schienensysteme für Geräte der MLT-Series ermöglichen ein schnelles und komfortables Ausrichten des Messgerätes zum Fahrzeug. Daneben bietet die in das MAHA MLT 3000 integrierte Selbstnivellierungsfunktion den Vorteil, dass selbst geringste Bodenunebenheiten im Bereich der SEP-Aufstellfläche automatisch ausgeglichen werden.
Bremsprüfstandsrichtlinie
Die Bremsprüfstandsrichtlinie aus dem Jahr 2011 schreibt die technische Ausgestaltung aller Bremsprüfstände mit unter anderem folgenden baulichen Merkmalen vor: Der Rollendurchmesser darf ein Maß von 200 mm nicht unterschreiten, die Mindest-Reibbeiwerte zwischen Prüfrolle und Reifen müssen eingehalten werden, die Mindestprüfgeschwindigkeiten abhängig der EG-Fahrzeugklassen erfüllt werden und eine standardisierte Datenschnittstelle (ASA Livestream) vorhanden sein. Die Übergangsfrist zur Nachrüstung oder zum Austausch nicht richtlinienkonformer Bremsprüfstände läuft zum 31. Dezember 2019 aus.
In Deutschland müssen daher bis 2020 schätzungsweise noch rund 27.000 Bremsprüfstände ausgetauscht werden. Entsprechend stark ist die Nachfrage, was bei nicht rechtzeitiger Bestellung zu Lieferengpässen führen kann. Insbesondere Werkstätten, die neue Prüfstände benötigen, sollten deshalb zeitnah den MAHA-Händler ihres Vertrauens kontaktieren.
Selbstverständlich ist neben einer Neuanschaffung im Einzelfall auch die Aufrüstung bestehender Bremsprüfstände des Herstellers möglich, zu der die MAHA-Partner ebenfalls gerne beratend zur Seite stehen. Ob eine Aufrüstung mit entsprechendem Zubehör wirtschaftlich sinnvoll ist und ob sie überhaupt möglich ist, muss jedoch individuell geprüft werden.
Speziell auf den deutschen Markt zugeschnitten hat MAHA eine Prüfstandsvariante aufgelegt, welche mit zahlreichen Funktionen im Serienlieferumfang punktet. Die Steuerung des MBT 2100 VARIO für Fahrzeuge bis 3,5 t mit automatischer Allraderkennung und statischer Ausfahrhilfe kommt in einem platzsparenden Schaltschrank unter. Der MBT 4200 LON VARIO eignet sich dank zwei Prüfgeschwindigkeiten und integrierter Rollensatzanhebung gleichermaßen für die Prüfung von PKW und besonders auch für NFZ bis 13 t Achslast. Beide Varianten erfüllen selbstverständlich die Anforderung an die Bremsprüfstandsrichtlinie und sind mit der ASA Livestreamschnittstelle ausgerüstet.
Eine Übersicht der deutschen MAHA-Partner steht online zur Verfügung: www.maha.de/haendlersuche.htm